HAUSVERWALTUNG:
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Kontakte verwalten wir auch Ihr Eigentum, und zwar optimal und professionell!
Verwaltungstätigkeit nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Wir übernehmen sämtliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit der uns übertragenen Verwaltungstätigkeit auszuführen sind und sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergeben, beispielsweise
- die Erstellung der jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung,
- die Einberufung von Eigentümerversammlungen sowie
- die Durchführung derer Beschlüsse,
- die Aufstellung des Wirtschaftsplans,
- die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums,
- die Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit,
- die ordnungsgemäße, wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände,
- die Aufstellung und Überwachung einer Hausordnung, etc.
Unser Service ist nicht rechts- und steuerberatend; gegebenenfalls schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei oder einen Steuerberater ein. Die Vertragsdauer und deren Konditionen werden im Rahmen der Bestellung des Hausverwalters festgelegt und sind frei verhandelbar.
Service, Engagement und Qualität sind auch in diesem Bereich die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Für ein unverbindliches Gespräch setzen Sie sich doch gleich mit uns in Verbindung!
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